Und das können wir für Sie als ÖbVI tun:
Der Ablauf einer Grundstücksvermessung sieht in der Regel wie folgt aus:
- Sie planen, ein Teil ihres Grundstücks zu verkaufen. Sie beauftragen uns mit der Teilung. Sie wollen bauen.
- Wir beantragen die amtlichen Vermessungsunterlagen beim Vermessungsamt. Bei den Vermessungsämtern bestehen jedoch Wartezeiten zwischen zwei und vier Wochen.
- Mit den amtlichen Vermessungsunterlagen kann die örtliche Messung des Lageplanes erfolgen.
Die Dauer hängt von der Größe des Grundstückes ab. Die Berechnungen und Kartierarbeiten erfolgen über PC bzw. CAD-Systeme im Büro.
Der amtliche Lageplan kann zum Bauantrag ergänzt werden oder ist die Grundlage für einen Teilungsantrag. - Der Bauantrag wird durch den Bauherrn, Architekten oder Bauträger gestellt.
- Genaue Untersuchung der Grundstücksgrenzen vor Ort
- Die Baugenehmigung wird erteilt.
- Grobabsteckung zur Markierung der Baugrube (Angabe von Höhenpunkten)
- Die Teilungsgrenzen werden örtlich abgemarkt.
- Nach Erteilung der Baugenehmigung erfolgt die Feinabsteckung des geplanten Gebäudes in die Örtlichkeit.
- Grenztermin (örtliche Anhörung der betroffenen bzw. beteiligten Eigentümer).
- Lage-, Umrings-, Höhenbescheinigung (Es wird geprüft, ob so gebaut, wie genehmigt)
- Die Vermessungsschriften werden zur Übernahme an das Katasteramt aufbereitet. Sie dienen der Fortführung des Katasters.
- Gebäudevermessung
Diese wird vom Gesetzgeber für jedes neu errichtete Gebäude zur Fortführung der Flurkarte verlangt. Vorbereitung der Vermessungsschriften zur Übernahme ins Kataster. - Das Katasteramt prüft die eingereichten Vermessungsschriften und führt die Flurkarte fort. Anschließend erstellt und übergibt das Vermessungsamt den Veränderungsnachweis (Auflassungsschriften)
- Die Vermessungsschriften zur Gebäudevermessung werden von Seiten des Vermessungsamtes geprüft, anschließend erfolgt die Fortführung der Flurkarte. Ausfertigung des Veränderungsnachweises durch das Vermessung- oder Katasteramt.
- Antrag auf Eintragung und Abschreibung durch den Notar. Eintragung ins Grundbuch