Die Grundlage für die vermessungstechnische Abwicklung vor Ort bilden Angaben aus der Katasterverwaltung. Diese werden zum Teil über schriftliche Anforderungen erteilt.
Teilweise bieten die Ämter auch an, dass der ÖbVI diese auf dem Wege der Selbstentnahme besorgen darf.
Je nach Einzelfall verfahren wir entsprechend.