Die Palette der Vermessungsleistungen reicht von den Lageplänen zum Baugesuch oder zur Bauanzeige, Bestandsplänen und baubegleitender Vermessung bis zur Feinabsteckung und lageorientierten Gebäudevermessung.
Die besondere Qualität unseres Büros liegt dabei nicht allein in der konsequenten Genauigkeitsüberprüfung, sondern auch in der terminlichen Beweglichkeit und kostenmäßigen Verlässlichkeit.
In Kooperation mit Bauleitung und Architekten muß für jeden Bau ein optimales Vermessungskonzept entwickelt werden.
Jeder kennt dieses Kinderspielzeug, bei dem das Kind versuchen muss, verschieden geformte Holzklötze in entsprechend geformte Löcher zu stecken.
Ähnlich ergeht es einem bei der Planung eines Gebäudes, das in eine vorhandene Baulücke eingepaßt werden soll. Nur dass man nicht immer weiß, wie die Form dieser Baulücke nun genau aussieht. Ein Baulückenaufmaß kann da Abhilfe schaffen.
Jeder Kubikmeter Erdreich, der entnommen werden muss, kostet Geld. Deshalb ist es sinnvoll, die Baugrube örtlich anzugeben und verbindliche Höhenmarken setzen zu lassen.
Ist die Baugrube ausgehoben, werden die Außenkanten des Bauwerkes in Abhängigkeit der vorgegebenen Abstände in die Örtlichkeit übertragen (§ 62 (7) Bauordnung von Berlin). Zweckmäßigerweise sollte dazu von der Baufirma ein Schnurgerüst aufgestellt werden.
Die Absteckung baurechtlicher Linien ist eine hoheitliche Aufgabe, die oftmals in einer Baugenehmigung gefordert wird und somit eine Aufgabe, die vom Senat direkt vorgenommen wird.
Da jedoch die Kapazitäten des Senats beschränkt sind, überträgt er diese Aufgabe auch an einen ÖbVI.
Beim Aushub einer Baugrube wird eine große Masse an Erdreich bewegt. Wenn dieses Gegengewicht fehlt, kann es vorkommen, dass die umliegenden Gebäude leicht nachrutschen.
Um diesem Effekt entgegenzuwirken muss schnell gehandelt werden. Dazu ist es erforderlich, dass mittels einer Setzungsmessung dieser Effekt auch bemerkt wird. Das kann helfen, Schadensansprüche gegen den Bauherrn so gering wie möglich zu halten und Schlimmeres zu verhindern.
Wie schnell kommt es heutzutage zu Rechtsstreitigkeiten beim Bau.
Wenn der ÖbVI mit der Beweissicherung beauftragt wird, dokumentiert er den Zustand eines Bauvorhabens oder deren umliegenden Grundstücke vor, nach und während der Bauphase.
So hat der Bauherr ein Dokument in der Hand, das beweist, ob Schadensansprüche gerechtfertigt sind oder nicht.